FAQ - Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellt Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt.

 

Produkte

Zur Zeit werden folgende Produkte angeboten:

ALKIS Standardausgaben: Auszug aus der Liegenschaftskarte, Auszug aus der Schätzungskarte, Auszug aus der amtlichen Basiskarte, Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Bestandsnachweis.

ALKIS Vektor-/Rasterdaten: NAS-Bestandsdaten (ohne Eigentümerinformationen), NAS-Bestandsdaten (mit Eigentümerinformationen), Vektordaten (dxf / dwg / Shape) aus den oben beschriebenen NAS-Bestandsdaten, Rasterdaten (GeoTiff) aus den oben beschriebenen NAS-Bestandsdaten

Analoge Produkte: Amtlicher Stadtplan, Historische Karten.

Die einzelnen Produktbeschreibungen können dem Artikel entnommen werden.

 

Die Geobasisdaten sind die Daten des amtlichen Vermessungswesens. Diese setzen sich zusammen aus den Daten über die Erscheinungsformen der Erdoberfläche und den Daten des Liegenschaftskatasters.

Die Geobasisdaten über die Erscheinungsformen der Erdoberfläche werden von der für die Landesvermessung zuständigen Behörde (Abteilung 7 BezReg Köln, GeobasisNRW) erhoben, geführt und bereitgestellt. Hierzu gehören insbesondere die topografischen Geobasisdaten, welche die Erdoberfläche in ihrer räumlichen Gliederung und ihrer Erscheinungsform einschließlich des Reliefs und den darauf befindlichen Objekten mit ihren Merkmalen beschreibt.   

Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters hingegen werden von den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden erhoben, geführt und bereitgestellt. Hierzu gehören insbesondere die Daten aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude), die Eigentümerangaben und die Angaben zur tatsächlichen Nutzung sowie der charakteristischen Topografie.

Aufgrund des Open Data Prinzipes sind in NRW grundsätzlich sämtliche Geobasisdaten für jedermann frei zugänglich. Die für die Führung der Geobasisdaten jeweils zuständigen Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Geobasisdaten und hieraus abgeleitete Produkte bereitzustellen und zu verbreiten. Sie sind entsprechend den Anforderungen der Bürger sowie der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft aufzubereiten und regelmäßig zu aktualisieren.

Die einzige Ausnahme hierzu bilden die im Liegenschaftskataster geführten Eigentümerangaben. Diese werden nur demjenigen bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse daran hat, die bzw. den Eigentümer eines konkreten Grundstückes zu ermitteln.

Der größte Vorteil, den die amtlichen Geobasisdaten gegenüber Google Maps darstellen ist, dass die jeweiligen Flurstücks- und damit auch Eigentumsgrenzen in der Karte dargestellt werden. Das heißt, es kann abgelesen werden, wie sich die hiesige Eigentumsstruktur in der Örtlichkeit darstellt. Da die Liegenschaftskarte dem öffentlichen Glauben unterliegt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vor Ort kartiert.                                                                 

Im Gegensatz dazu können anhand der Darstellungen von Google Maps keinerlei Rechtsansprüche geltend gemacht werden.

Weiterhin ist die Liegenschaftskarte völlig wertneutral gehalten.

Im amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) sind alle Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (u.a. Liegenschaftsangaben, tatsächliche Nutzung) nach landeseinheitlichen Standards zu führen und bereitzustellen. ALKIS wird von den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörde geführt und bildet die Grundlage aller amtlichen Produkte des Geoshops.

Nach oben

Berechtigtes Interesse

Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann, hat auch das Recht, dass ihm Eigentümerangaben bereitgestellt werden. Das berechtigte Interesse berücksichtigt einerseits den Schutz der personenbezogenen Daten im Interesse der Betroffenen und andererseits die Erfüllung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und wiegt die konträren Positionen gegeneinander ab. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn bestimmte Berufsgruppen (z.B. Notare) die entsprechenden Eigentümerangaben zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen oder wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die sie betreffenden Angaben anfordern.

Ein Beispiel für das Vorliegen des berechtigten Interesses kann zum Beispiel sein, dass ein Eigentümer die Informationen über das Nachbargrundstück anfordert, da auf der Grundstücksgrenze ein Baum steht, welcher einsturzgefährdet ist. Die Übermittlung der Eigentümerangaben dient hier der Erleichterung der Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn, um zu beraten, wie mit dem einsturzgefährdeten Baum zu verfahren ist. Weiterhin ist das berechtigte Interesse beispielsweise bei Energieversorgern, Betreibern von Überlandleitungen, Betreibern von Windkraftanlagen und Mobilfunkanlagen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen der Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie Unternehmen zur Gewinnung von Bodenschätzen in der Regel anzunehmen, sofern eindeutig Planungsziele verfolgt werden.

Das berechtigte Interesse ist z.B. dann nicht gegeben, wenn ein bloßes, einseitiges Kauf- oder Mietinteresse an einem Grundstück vorliegt, es sollte bereits eine Beziehung zu der Liegenschaft bestehen. Weiterhin sind allgemeine, undifferenzierte Massenauskünfte jederzeit zu verwehren.

Die Prüfung des berechtigten Interesses läuft, sofern Sie kein privilegierter Nutzer sind, manuell durch einen Sachbearbeiter ab. Nachdem Sie ein Produkt gewählt haben, welches Eigentümerangaben beinhaltet (z.B. Flurstücks- und Eigentümernachweis), haben Sie zu beschreiben, warum Sie das Recht dazu haben, die entsprechenden Daten einzusehen. Sie können auch weitere Dateien (z.B. Vollmachten, Urkunden etc.) hochladen, die bei der Beschreibung des Sachverhalts behilflich sind. Anschließend ist von uns zu prüfen, ob das berechtigte Interesse tatsächlich gegeben ist, Sie erhalten unsere Antwort als E-Mail, in welcher auch über den weiteren Ablauf informiert wird.

Nach oben

Bedienung

Grundsätzlich haben Sie drei unterschiedliche Möglichkeiten Produkte des Geoshops zu erwerben, über einen Gastzugang, über ein Geoshop-Konto oder mittels BundID. Geobasisdaten, die nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen sind mit jeder gewählten Zugangsart erwerbbar.

Mit einem Geoshop-Konto können Sie Ihre persönlichen Daten anlegen und verwalten, sowie Ihre Bestellungen einsehen. Ein Geoshop-Konto bietet gegenüber dem Gastzugang den Vorteil, dass Ihre persönlichen Daten bereits gespeichert sind und so der Bestellablauf beschleunigt wird. Eine Bestellung von Geobasisdaten, die den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen (Eigentümerangaben), ist weder über einen Gastzugang, noch über das Geoshop-Konto möglich.

Falls Sie bereits über ein BundID Konto verfügen, so können Sie dieses nutzen, um sich im Geoshop anzumelden. Falls die eID-Funktion (Vertrauensniveau „hoch“) hinterlegt ist, sind Sie grundsätzlich dazu berechtigt, Eigentümerangaben anzufordern.   

Privilegierte Nutzer sind Anwender, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben besondere Rechte beim Zugriff auf Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters genießen. Sie können u.a. ohne eine Darlegung des berechtigten Interesses Eigentümerangaben abrufen.

Zu den privilegierten Nutzern zählen Behörden, ÖBVI’s, Markscheider und Notare, soweit sie hoheitliche (d.h. gesetzlich zugewiesene) Aufgaben ausführen.

Falls Sie einen der o.g. Berufe ausüben, können die erweiterte Nutzerrechte beantragt werden; Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit einem BundID Konto (Vertrauensstufe "hoch") eingeloggt sind. Anschließend können Sie unter „Mein Konto“ den Reiter „erweiterte Nutzerrechte“ anwählen. Hier kann das Antragsformular herunterladen, ausgefüllt und an katasteramt@kreis-re.de gesendet werden. Anhand der im Formular angegebenen Daten werden Sie nach Prüfung des Antrags ggf. als privilegierter Nutzer freigeschaltet.     

Zu Beachten ist, dass die nun freigeschalteten Produkte nur erworben werden dürfen, wenn ausschließlich hoheitliche Aufgaben verfolgt werden.                                                                                                                         

Abseits des Geoshops existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten, kostenfrei auf Geobasisdaten zuzugreifen. Im Topografischem Informationsmangement (TIM-Online) kann inbesondere auf die topografischen Geobasisdaten (z.B. das Bodenbewegungskataster oder Höhenmodelle) zugegriffen werden.

Im Geoportal NRW indes werden insbesondere eine Vielzahl von (Fach)Themen (z.B. Umwelt & Klima oder Ausbildung & Studium) bedient.

Im Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS.NRW) werden insbesondere die Bodenrichtwerte, die Immobilienrichtwerte sowie die Grundstücksmarktberichte der jeweiligen Gutachterausschüsse veröffentlicht.

Zu beachten ist, dass Sie amtliche Auszüge nur von der Stelle erhalten können, die für die Führung der jeweiligen Daten verantwortlich ist. Das heißt, dass z.B. amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster im Stadtgebiet Essens, nur von der Katasterbehörde der Katasteramt des Kreises Recklinghausen erzeugt werden können.

Es ist nicht möglich, nachträglich Ihre Bestellung im Geoshop zu ändern oder zu stornieren.

Nach oben